Förderungen
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Biomasse Kleinfeuerungsanlagen |
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Die Gemeinde fördert diese Anlagen mit 50% der gewährten Landesförderung, maximal jedoch Euro 900,00 pro Anlage. |
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Solar- und Photovoltaikanlagen |
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Die Gemeinde fördert Solaranlagen und Photovoltaikanlagen mit 50% der gewährten Landesförderung. |
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Besamungskostenzuschuss |
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Die Gemeinde gewährt einen Besamungskostenzuschuss für Rinder und Schafe: |
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Rinder ........................................................................................................ Euro 16,00
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Milchschafe ................................................................................................ Euro 5,45
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Fleischschafe ............................................................................................. Euro 2,91
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Haus- und Hofzufahrten |
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Die Gemeinde leistet 31% der Kosten für eine maximale Breite von 3,50 m. |
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Wohnbauförderung |
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Nach der Endkommission des Wohnhauses bezahlt die Gemeinde 20% der Bauabgabe. |
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Wirtschaftsförderung |
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Den Betrieben, die Lehrlinge ausbilden, wird auf Antrag (Formular am Gemeindeamt erhältlich) jährlich die Kommunalsteuer für Lehrlinge zurückerstattet. Voraussetzung ist, dass bisher keine Lehrlingsförderung ausbezahlt und die gesetzliche Kommunalsteuer für den Betrieb zeitgerecht entrichtet wurde. Der Antrag ist bis spätestens 31.12. des Folgejahres bei der Gemeinde einzubringen. |
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Kostenbeteiligung bei der Führerschein-Mehrphasenausbildung |
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Die Gemeinde leistet bei der Mehrphasenausbildung für den Führerschein einen Zuschuss von 30%. |


