Förderungen

Biomasse Kleinfeuerungsanlagen

Die Gemeinde fördert diese Anlagen mit 50% der gewährten Landesförderung, maximal jedoch Euro 900,00 pro Anlage.

Solar- und Photovoltaikanlagen

Die Gemeinde fördert Solaranlagen und Photovoltaikanlagen mit 50% der gewährten Landesförderung.

Besamungskostenzuschuss

Die Gemeinde gewährt einen Besamungskostenzuschuss für Rinder und Schafe:

Rinder ........................................................................................................ Euro 16,00
Milchschafe ................................................................................................ Euro   5,45
Fleischschafe ............................................................................................. Euro   2,91

Haus- und Hofzufahrten

Die Gemeinde leistet 31% der Kosten für eine maximale Breite von 3,50 m.

Wohnbauförderung

Nach der Endkommission des Wohnhauses bezahlt die Gemeinde 20% der Bauabgabe.

Wirtschaftsförderung

Den Betrieben, die Lehrlinge ausbilden, wird auf Antrag (Formular am Gemeindeamt erhältlich) jährlich die Kommunalsteuer für Lehrlinge zurückerstattet. Voraussetzung ist, dass bisher keine Lehrlingsförderung ausbezahlt und die gesetzliche Kommunalsteuer für den Betrieb zeitgerecht entrichtet wurde. Der Antrag ist bis spätestens 31.12. des Folgejahres bei der Gemeinde einzubringen.

Kostenbeteiligung bei der Führerschein-Mehrphasenausbildung

Die Gemeinde leistet bei der Mehrphasenausbildung für den Führerschein einen Zuschuss von 30%.

 
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